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Bei einem Sterbefall...

sind wir rund um die Uhr - auch am Wochenende - für Dich da!

Bei einem plötzlichen Todesfall zu Hause, sollte erst der Hausarzt angerufen werden!

Parallel können Sie uns bereits kontaktieren. Dann können wir im Falle einer sofortigen Abholung alle notwendigen Maßnahmen einleiten.

Unser Notruf

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Häufig gestellte Fragen zu Bestattungen, Vorsorge und Sterbehilfe

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Bestattungen, Vorsorgemaßnahmen im Beerdigungsfall und das Thema Sterbehilfe. Wir möchten dir dabei helfen, wichtige Informationen zu erhalten und dir Klarheit zu verschaffen. Solltest du weitere Fragen haben, stehen wir dir gerne zur Verfügung.

Information

Wir haben Dir hier Fragen & Antworten zusammen­gestellt, die im Zusammenhang mit den Themen Tod, Sterben und Begräbnis oft gestellt werden.

Hast Du eine andere Frage? Dann freuen wir uns sehr über Deinen Anruf.

Telefon: 030 769 63 660

Beerdigung • Bestattung • Beisetzung

Genaue Infos und einen konkreten Ablaufplan für unsere Soforthilfe kriegst Du bei uns auch hier. Wenn der Tod im Pflegeheim oder im Krankenhaus eintritt, müssen nur wir als Bestatter informiert werden. Sollte der Tod zu Hause eintreten muss als erstes der:die Hausärzt:in angerufen werden.

Unter der Bestattungspflicht wird die Pflicht verstanden, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße (also den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen entsprechende) Bestattung zu sorgen. Wer bestattungspflichtig ist, ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzen und -verordnungen der Bundesländer geregelt.

Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Bis auf einige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer an den ersten Positionen übereinstimmend die folgende Rangfolge vor:

1. Ehegattin oder Ehegatte,
2. eingetragene(r) Lebenspartner(in),
3. (volljährige) Kinder,
4. Eltern.

Hiervon wird zum Beispiel in Hessen abgewichen, alle Bestattungspflichtigen werden hier als gleichrangig angesehen und in Niedersachsen sind die Enkel noch vor den Eltern. An verschiedenen Positionen sind ebenfalls überall (außer in Bremen) bestattungspflichtig: Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Sind die vorher genannten Personen vorhanden, schließt das die Bestattungspflicht für die später Genannten üblicherweise aus. Wie bereits erwähnt, wird dies für die hessische Vorschrift abweichend beurteilt.

In Berlin regelt § 16 des Bestattungsgesetzes folgende Reihenfolge:

1. der Ehegatte oder Lebenspartner
2. die volljährigen Kinder
3. die Eltern
4. die volljährigen Geschwister
5. die volljährigen Enkelkinder
6. die Großeltern

Die Beerdigung mit Abschiedsparty organisieren wir für Dich. Alles natürlich immer nach Absprache mit Dir. Wir holen den:die Verstorbene:n ab und kümmern uns um den korrekten Ablauf für die Bestattung. Wir organisieren die Beisetzung und die Abschiedsparty. Und natürlich kümmern wir uns auch um den Papierkram und den bürokratischen Teil. Wir sind für alle Wünsche und Anregungen offen.

Eine Bestattung ist immer eine Zusammenarbeit von vielen Unternehmen und Dienstleistern. Dazu gehören die Bestatter:innen, Friedhofsverwaltende, Ärzt:innen, Gärtner:innen,... Dadurch kommen viele verschiedene Kosten zusammen und machen Beerdigungen so teuer. Im Gespräch zu der Planung erfährst Du bei uns, welche Kosten auf Dich zukommen.

Hier gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten. Zum einen wurde teilweise im Voraus ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, über den die Bezahlung sowie die Planung der Abschiedsparty läuft. Darüber kannst Du Dich bei uns auch hier kurz informieren, was das ist, wie man einen solchen Vertrag abschließt und wie die Finanzierung funktioniert. Zum anderen hat der:die Verstorbene vielleicht auch genug Geld auf dem Bankkonto, wovon die Kosten bezahlt werden können.

In manchen Fällen übernimmt sogar das Sozialamt die Bestattungskosten. Dazu musst Du einen Antrag auf Bestattungskostenhilfe stellen. Bei uns hast Du auch die Möglichkeit, die Kosten in Teilbeträgen zuzahlen.

Sprich uns gerne zum Thema individuelle Bezahlung an. Telefon: 030 769 63 660

Sterbegeld gibt es so seit 2004 nicht mehr. Staatliche Zuschüsse gibt es jetzt nur noch vom Sozialamt. Darauf haben aber nicht alle Anspruch. Außerdem gibt es dann nur sehr wenig Spielraum für die Gestaltung und Individualisierung des Abschieds.

Selbstverständlich können wir auch eine wertschätzende Bestattung für eine durch das Sozialamt finanzierte Beerdigung realisieren. Zusätzlich arbeiten wir mit der gemeinnützigen Organisation MALI gGmbH zusammen und können u.U. auf Spenden zurückgreifen.

Bei uns kannst Du aber auch im Voraus alles mit uns zusammen planen und verschiedene Finanzierungs­pläne durchgehen. Schau Dich für mehr Infos dazu einfach hier um.

Wenn jemand ohne Angehörige verstirbt und keine finanzielle Vorsorge getroffen wurde, kümmert sich das Ordnungsamt um einen Abschied. Der wird dann mit einer einfachen, meist Feuerbestattung und in einem anonymen Grab geplant. Wenn im Nachhinein noch bestattungspflichtige Angehörige gefunden werden, müssen sie die Kosten zurückzahlen.

Bestattungsrecht ist grundsätzlich Ländersache, weshalb die Fristen zwischen Tod und Bestattung variieren. In Berlin beträgt diese Frist – wie in einem Großteil der Bundesländer – 48 Stunden (geregelt in § 21 des Bestattungsgesetzes Berlin). In Baden-Württemberg hingegen darf die Bestattung aus religiösen Gründen bereits nach Ausstellung des Totenscheins erfolgen, in Nordrhein-Westfalen gilt eine verkürzte Frist von 24 Stunden.

In der Praxis ist für die Bestattung jedoch grundsätzlich die Sterbeurkunde oder eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die vom jeweils zuständigen Amt ausgestellt wird. Aufgrund der Bearbeitungs- und Öffnungszeiten der Behörden, ist eine Bestattung vor Ablauf der Frist ohnehin kaum möglich.

Sofern eine schnelle Beisetzung gewünscht ist, geben wir natürlich unser Bestes, so schnell wie möglich alles nötige zu organisieren. Wir sind jedoch der Meinung, dass man diesem Punkt nichts übereilen und sich lieber ein bisschen Zeit zum Realisieren, Planen und Verarbeiten nehmen sollte.

Jein. Du hast nur Anspruch auf eine Grabstelle in dem Ort, in dem Du gemeldet bist. Weil es in Berlin sehr viele Friedhöfe gibt, hast Du hier die freie Wahl und bist nicht an Deinen Bezirk gebunden. Einige wenige Friedhöfe haben Beschränkungen aus konfes­sionellen Gründen oder weil nur noch wenige Grabstellen verfügbar sind.

Nein. In Deutschland gibt es eine sogenannte Bestattungspflicht. Sie ist vor langer Zeit zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten entstanden. Obwohl bei der Asche keine Gefahr besteht, werden dennoch alle menschlichen Überreste gleichbehandelt. Zu dem soll damit verhindert werden, dass die Asche bei einer Haushalts­auflösung nicht irgendwann im Müll landet.

Leider nein. Aus den gleichen Gründen, wieso Du sie auch nicht im heimischen Garten vergraben darfst. Aber Du hast andere Möglichkeiten den Abschied auf besondere Weise planen. Zum Beispiel auf dem Meer, im Wald oder lass die Asche zu einem Diamanten pressen. Denn einen Diamanten darfst Du ganz individuell weiterverarbeiten lassen.

Das Gesetz schreibt vor, dass Bestattungen im Holzsarg stattfinden müssen. Das hat zwei Gründe: Zum einen muss der:die Verstorbene aus hygienischen Gründen im Sarg aufbewahrt werden. Zum anderen fördert ein Holzsarg nach der Beerdigung die Verwesung, weil er für genügend Sauerstoff sorgt. In Baden-Württemberg ist eine Bestattung aus religiösen Gründen ohne Sarg möglich. Dabei wird der Leichnam in Tücher eingewickelt. Aus hygienischen Gründen muss der:die Verstorbene auch hier in einem Sarg zum Grab transportiert werden.

Die Beerdigung besteht aus Trauerfeier und Beisetzung. Insgesamt dauert beides immer etwa eine Stunde. Den Ablauf der Trauerfeier kannst Du selber nach Deinen Wünschen festlegen. Oft übernimmt sowas der Pfarrer oder Redner. Hierbei kannst Du aber auch Ideen und Wünsche einbringen. Wenn Du dazu Fragen hast, helfen wir Dir bei der Ideenfindung auch gerne weiter.

Bis ins 15. Jahrhundert galt weiß fast überall als die Trauerfarbe. Erst viel später wurde sie von schwarzer Kleidung abgelöst. Wir bei "Ab unter die Erde" stehen dafür, dass das jeder für sich entscheidet. Wenn Du in schwarz kommen möchtest, ist das genauso gerne gesehen, wie in jeder anderen Farbe. Komm auch gerne passend zum Motto der Abschiedsparty. Je bunter und gemischter, desto schöner und fröhlicher die Abschiedsparty.

Das liegt ganz bei Dir. Früher war es üblich mit einer Kondolenzkarte auch eine Geldspende mitzuschicken. Bei uns wird es jedem freigestellt Dinge mitzubringen oder eben auch nicht. Manchmal haben die Angehörigen auch spezielle Wünsche, wie eine kleine Spende an eine gemeinnützige Organisation.

Wir bei "Ab unter die Erde" stehen für die Freude im Leben. Es ist bei uns also durchaus erwünscht, neben aller berechtigten und wichtiger Trauer, im Laufe der Bestattung auch mit einem Lächeln über den*die Verstorbene*n zu reden. Das Leben sollte mit einem großen Abschied gefeiert werden. Bei uns hast Du online die Möglichkeit, auf unserer Kondolenz-Seite ein paar Gedanken, Geschichten oder Emotionen aufzuschreiben.

Wenn Du keine Beileidsbekundungen am Grab möchtest, ist das völlig in Ordnung. Die Situation und die Emotionen können schnell überfordernd sein. Es ist meistens leider fast unmöglich gar keine Beileidsbekundungen zu kriegen. Viele schicken Kondolenzkarten oder werden telefonisch ihr Beileid ausdrücken wollen.

Du kannst gerne darauf hinweisen, dass bei uns online Gedanken und Geschichten auf der Kondolenz-Seite veröffentlicht werden können. So haben alle die Möglichkeit, ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen.

Grundsätzlich ist Dir alles freigestellt. Du musst weder Erde noch Blumen mit ins Grab werfen. Zum Teil werden kleine Andenken mit vergraben. Du kannst zum Beispiel auch Konfetti aus Papier mit ins Grab werfen. Dann beginnt die Feier schon am Grab.

Eine Diamantbestattung kann Teil einer Feuerbestattung sein. Hierbei wird ein Teil der Asche in einem aufwendigen Verfahren zu einem synthetischen Diamanten gepresst. Dieser 0,4-1 Karat (80-200mg) Stein wird dann poliert und geschliffen. Wie Du den Stein weiterverarbeiten (lassen) willst, ist natürlich Dir überlassen.

Kremierung • Einäscherung • Feuerbestattung

Hierzu gibt es zwei Gründe:

Zum einen ist das Verwenden eines Sarges in den jeweiligen Bestattungsgesetzen vorgeschrieben. Das geht unter anderem darauf zurück, dass in westlichen Kulturkreisen ein Sarg weitestgehend als Voraussetzung einer würdevollen Bestattung angesehen wird. Der Verstorbene wird hier behütet gebettet, bleibt bei der Überführung von fremden Blicken geschützt und ist im Sarg auch leichter zu bewegen und transportieren.

Hinzu kommt, dass organisches Material nur schwer von selbst brennt. Der Holzsarg, der für die Einäscherung benutzt wird, fängt schon nach einigen Sekunden an zu brennen und beschleunigt so die Verbrennung des Körpers.

Vorschrift ist, dass spätestens am 10. Tag die Einäscherung stattfinden muss. Für die eigentliche Beisetzung, also den eigentlichen Abschied mit Party und allem, hat man 6 Wochen nach der Einäscherung Zeit. Bei einer Erdbestattung muss das alles ein bisschen schneller gehen.

Zuerst wird der Sarg auf die Schienen gestellt. Alle Griffe und Füße wurden zu dem Zeitpunkt schon entfernt. Dann startet der Mitarbeiter die Einäscherung und der Sarg wird in den Ofen gefahren. Im Ofen selber herrscht eine Hitze von 650°C und der einfache Holzsarg fängt schon nach ein paar Sekunden an zu brennen. Die Temperatur steigt im Ofen während des Verbrennens auf 800°C bis 1200°C. Die Höchsttemperatur ist direkt abhängig vom Knochenbau des:der Toten. Nach circa 30 Minuten sind Sarg und Kleidung schon komplett verbrannt.

Der gesamte Vorgang der Einäscherung dauert etwa eine Stunde. Nachdem die Asche nochmal etwa eine Stunde abgekühlt ist, wird sie nach unverbrannten Überresten durchsucht. Dazu zählen Zähne, Knochenteile aber auch Metallteile, wie Sargnägel oder künstliche Gelenke. Große Überreste werden dann gemahlen. Wegen der extrem hohen Temperaturen bleibt übrigens keine Holzasche übrig. Die zwei bis vier Kilogramm Asche werden anschließend in eine Aschekapsel gefüllt und versiegelt.

Die Zeit hängt maßgeblich von der Knochendichte und -schwere ab. Durchschnittlich dauert die eigentliche Verbrennung etwa eine Stunde. Dazu kommt noch die Zeit für die Abkühlung.

Durchschnittlich bleiben 2-4 Kilogramm Asche übrig. Zusätzlich können auch Teile des Skeletts übrigbleiben. Die werden anschließend gemahlen und zur Asche hinzugefügt. Manchmal kommt es auch vor, dass Zahngold oder künstliche Gelenke übrigbleiben. Auch die können auf Wunsch zu der Asche hinzugefügt werden.

Grundsätzlich wird die komplette Asche in die Aschekapsel gefüllt. Wie viel das ist, hängt vom verbrannten Leichnam ab. Da spielt die Größe und vor allem der Knochenbau eine große Rolle. Durchschnittlich sind das zwischen zwei und vier Kilogramm.

Moderne Kremationsöfen habe eine Temperatur von 650-1200°C. Während der Verbrennung wird so auch organisches Material weitestgehend verbrennen. Am Schluss bleibt die Asche übrig, nicht verbrannte Teile (z.B. Zahngold oder Prothesen), sowie einige wenige Knochenreste. Die gesamte Asche wird nach der Auskühlung noch einmal maschinell gemahlen, bevor die sie dann abgefüllt wird.

Du kriegst die anonyme Feuerbestattung ohne Schnick Schnack mit der "Ab unter die Erde"-Holz- oder Kohleurne ohne Metall und Plastik ab 2.500 €.